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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wird, gelten für sämtliche Geschäfte zwischen toPBiking und den Kunden unsere AGB. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer Mountainbikeschule. Davon umfasst sind insbesondere Dienstleistungen, wie die Erteilung von Unterricht in den Fertigkeiten und Kenntnissen des Mountainbikens (ohne Garantie eines bestimmten Ausbildungserfolges) sowie das Führen und Begleiten beim Mountainbiken.

2. Vertragsabschluss und Angebote

Nach Eingang der schriftlichen Anmeldung (Email/ Brief/ Fax) wird die Buchung verbindlich. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigene Verpflichtung einsteht. Bei Minderjährigen ist die Anmeldung von einem gesetzlichen Vertreter zu unterschreiben. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch toPBiking zustande (toPBiking ist kein Reiseverantsalter).

3. Zahlungsbedingungen

Nach Erhalt der Buchungsbestätigung per Email ist eine Anzahlung fällig. Bei Rechnungsbeträgen unter 400,- € ist pro Teilnehmer in Summe, bei Rechnungsbeträgen über 400,- € eine Anzahlung pro Teilnehmer in Höhe von 20 % zu zahlen. Die Anzahlung wird auf den Veranstaltungspreis angerechnet. Die Restzahlung des Veranstaltungspreises ist bis spätestens 30 Tage vor Reisebeginn fällig. Eventuelle Rücktritts- und Umbuchungskosten sind sofort fällig. Zahlungen aus dem Ausland müssen spesenfrei an toPBiking erfolgen. Dies ist möglich durch Überweisung per IBAN/ BIC (S.W.I.F.T.). Bei kurzfristigen Buchungen wird die Bankverbindung mit den Veranstaltungsunterlagen umgehend per Email zugesandt. Die notwendigen Veranstaltungsunterlagen werden ca. 1-2 Wochen vor Reisebeginn per Email oder Post an die Teilnehmer versandt.

4. Allgemeine Teilnahmebedingungen

Der Vertragspartner hat toPBiking über seine Fähigkeiten und Erfahrungen beim Mountainbiken wahrheitsgemäß und umfassend aufzuklären sowie selbständig für eine dem Stand der Technik und den äußeren Bedingungen entsprechende Ausrüstung Sorge zu tragen. Ebenfalls hat er toPBiking über seine körperlichen Fähigkeiten, insbesondere seinen Gesundheitszustand und allfällige Leiden, umfassend aufzuklären. Vor Beginn der Veranstaltung ist durch den Vertragspartner selbständig die Überprüfung der Ausrüstung durch einen Fachbetrieb zu veranlassen. Die Gruppeneinteilung bei Touren und Techniktraining erfolgt durch toPBiking. Sollte die Rückstufung des Teilnehmers erforderlich sein, so hat der Vertragspartner diese Entscheidung zu befolgen. Andernfalls ist toPBIking zur Vertragsauflösung berechtigt. Der Vertragspartner hat die an ihn ergehenden Anweisungen von toPBiking zu befolgen. Das Missachten einer Ermahnung berechtigt toPBiking zur umgehenden Vertragsauflösung. Die Teilnahme an Dienstleistungen von toPBiking unter Alkohol- oder Drogeneinfluss berechtigt toPBiking zur umgehenden Vertragsauflösung. Der Vertragspartner hat in den geschilderten Fällen der Vertragsauflösung keinen Anspruch auf Rückerstattung des geleisteten Entgelts.

5. Haftungsbestimmungen

Grundsätzlich haftet toPBiking nach den gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich für Schäden, welche direkt mit der Tätigkeit von toPBiking in Zusammenhang stehen und die vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden. Eine entsprechende Haftpflichtversicherung besteht.

6. Ausrüstung

Grundsätzlich haftet toPBiking nach den gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich für Schäden, welche direkt mit der Tätigkeit von toPBiking in Zusammenhang stehen und die vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden. Eine entsprechende Haftpflichtversicherung besteht.

7. Hinweis auf besondere Risiken

Der Teilnehmer bzw. deren Erziehungsberechtigte werden darauf hingewiesen, dass es sich bei Rad- und Mountainbike-Touren um Aktivitäten handelt, bei denen ein erhöhtes Unfall- und Verletzungsrisiko besteht (Sturzgefahr etc.), das auch durch umsichtige und fürsorgliche Betreuung nicht vollkommen reduziert oder ausgeschlossen werden kann. Auch ist zu beachten, dass im Gebirge, vor allem in abgelegeneren Regionen, aufgrund technischer oder logistischer Schwierigkeiten nur im sehr eingeschränkten Umfang Rettungs- und/oder medizinische Behandlungsmöglichkeiten gegeben sein können, so dass auch kleinere Verletzungen oder Zwischenfälle schwerwiegende Folgen haben können. Hier wird von jedem Teilnehmer ein erhebliches Maß an Eigenverantwortung und Umsichtigkeit, aber auch ein erhöhtes Maß an Risikobereitschaft vorausgesetzt. Erziehungsberechtigte minderjähriger Teilnehmer müssen dafür Sorge tragen, hierauf besonders hinzuweisen und die Teilnehmer zu eigenverantwortlichen wie umsichtigen Verhaltensweisen anzuweisen, wie auch darauf einzuwirken, unseren Weisungen strikt Folge zu leisten. Der Teilnehmer hat in Anbetracht dieser Risiken ferner für ausreichende Versicherung (Kranken-, Unfall-, Haftpflichtversicherung) für Leistungen im In- und Ausland Sorge zu tragen. Wir als Tourguides sind selbstverständlich haftpflichtversichert.

8. Gewährleistung

Der Vertragspartner hat allfällige Reklamationen unverzüglich vor Ort bekanntzugeben, um für Abhilfe zu sorgen. Bei schuldhaftem Nichtanzeigen besteht kein Anspruch auf Minderung des Entgelts. Ansprüche gegen toPBiking sind spätestens zwei Wochen nach Entstehen schriftlich geltend zu machen und zu begründen.

9. Rücktritt durch den Teilnehmer

Die Teilnehmer können jederzeit vom Veranstaltungsvertrag zurücktreten. Die Stornierung muss schriftlich (Email/ Brief/ Fax) an toPBiking erfolgen. Tritt ein Teilnehmer vom Veranstaltungsvertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, kann toPBiking Ersatz für die getroffenen Veranstaltungsvorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Der Ersatzanspruch ist unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und möglichen anderweitigen Verwendungen pauschaliert. Maßgeblich für die Höhe der Stornogebühr ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei uns. Wird der stornierte Teilnehmerplatz von dem Teilnehmer sofort mit einem anderen geeigneten Teilnehmer nachbesetzt, fallen keine Stornokosten an. Bei Nichtbesetzung des Teilnehmerplatzes staffelt sich die Höhe des pauschale Ersatzanspruches von der Teilnahmegebühr vor Programm- bzw. Reisebeginn wie folgt:
- bis zum 61. Tag vor Veranstaltungsbeginn = 25 €,
- ab dem 60. Tag bis zum 46.Tage vor Veranstaltungsbeginn = 20 % der Teilnahmegebühr,
- ab dem 45. Tag bis zum 31.Tage vor Veranstaltungsbeginn = 50 % der Teilnahmegebühr,
- ab dem 30. Tag bis zum 08.Tage vor Veranstaltungsbeginn = 80 % der Teilnahmegebühr,
- ab dem 07. Tag bis zum 01.Tage vor Veranstaltungsbeginn = 90 % der Teilnahmegebühr,
- bei unbegründetem Nichtantritt = 100 % der Teilnahmegebühr.
Unabhängig von dieser Staffelung müssen mögliche entstandene Kosten vollständig ersetzt werden - gleichwohl kann der Teilnehmer nachweisen, dass ein geringerer Schaden entstanden ist als die in Rechnung gestellten Stornokosten.
Übernachtungskosten bei Mehrtageveranstaltungen sind nicht Bestandteil der Teilnahmegebühr. Stornorkoasten für die Unterkünfte (Hotel, Pension, Hütte) bei Mehrtagesveranstaltungen richten sich somit nach den Stornobedingungen der jeweiligen Unterkunft.

10. Rücktritt durch Kündigung des Veranstalters

toPBiking kann in folgenden Fällen vor Beginn der Veranstaltung vom Veranstaltungsvertrag zurücktreten oder nach Beginn der Veranstaltung den Veranstaltungsvertrag kündigen:
Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Teilnehmer die Durchführung der Veranstaltung ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt toPBiking aus zuvor genannten Gründen, so bleibt der Anspruch von toPBiking auf den Reisepreis unberührt; toPBiking muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen, sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die toPBiking aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der toPBikingvon den Leistungsträgern gutgemachten Beträge.
Bis spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Veranstaltungsausschreibung für die entsprechende Veranstaltung auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist toPBiking verpflichtet, die Teilnehmer unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihnen die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Die Teilnehmer erhalten den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, wird toPBiking die Teilnehmer unterrichten.
Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird empfohlen. Diese Versicherung bietet jedes gängige Versicherungsbüro an, kann aber auch von uns vermittelt werden (siehe Homepage).

11. GPS-Daten

Zur privaten Nutzung ist es gestattet GPS Daten der Touren von toPBiking aufzuzeichnen, dies ist dem Tourguide bei Tourstart anzumelden. Eine Weitergabe dieser aufgezeichneten oder von toPBiking bereitgestellten GPS Tracks an Dritte ist untersagt. Desweiteren ist es untersagt diese Daten auf Online Portalen wie gpsies.com, gps-info.com, Strava, Komoot, oder ähnlichen Portalen hochzuladen und öffentlich freizugeben. Die Touren von toPBiking und die aufgezeichneten GPS Tracks unterliegen dem Urheberrecht.

12. Gerichtsstand

Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das, am Sitz von toPBiking sachlich zuständige Gericht ausschließlich zuständig.
Für Klage unsererseits gegen den Teilnehmer ist der Wohnsitz des Teilnehmers maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in das Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von toPBiking maßgebend.

13. Rechtswahl

Es gilt österreichisches Recht.

14. Allgemeinse

Alle Preise sind in Euro angegeben. Veranstaltungen können noch kurzfristig vor Beginn, sogar während der Durchführung abgeändert werden - bei z. B.:
- naturbedingte Wegveränderungen oder Wegsperrungen jeglicher Art
- wetterbedingte Touränderung/Abbruch (z. B. Gewitter, Unwetter vor/ bei Passüberquerungen usw.)
- notfallbedingt (z. B. gesundheitlicher Notzustand eines Teilnehmers usw.)
- Katastrophen jeglicher Art.
Sollte eine Abänderung eintreten, ist es weder als Mangel noch Leistungsverlust anzusehen. Wir haften nicht für Folgeschäden/Kosten jeglicher Art. Die Veranstaltungen erfolgen, wenn nicht anders gekennzeichnet, in Eigenanreise. Bei Veranstaltungen mit Übernachtung haben die Teilnehmer selbst für die Buchung der Übernachtungen Sorge zu tragen. Die Berechtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfeldern bleibt vorbehalten.

15. Rechtswirksamkeit

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und die des gesamten Rechtsgeschäftes nicht. Die unwirksame Bedingung ist durch eine solche zu ersetzen, die dieser wirtschaftlich am nächsten kommt.

16. Copyright

Das toPBiking Homepage-Layout, die verwendeten Grafiken und Bilder, die Sammlung von Beiträgen sowie einzelne Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Eine Vervielfältigung oder Verwendung ist ohne ausdrückliche Genehmigung von toPBiking nicht gestattet. Eine, auch nur teilweise Nutzung von Inhalten, muss im Vorfeld schriftlich mit toPBiking abgeklärt werden. Alle Rechte behält sich das Unternehmen vor.
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